Beim Erwerb einer Immobilie gehören die Ausgaben für den Notar zu den festen Kaufnebenkosten. Trotzdem werden sie in der Finanzplanung häufig zu knapp berücksichtigt. Wer Haus oder Wohnung kaufen möchte, sollte deshalb frühzeitig wissen, welche Leistungen damit bezahlt werden und wodurch sich die Höhe der Kosten bestimmt. Anders als viele andere Ausgaben rund um den Immobilienkauf sind die Notargebühren in Deutschland gesetzlich festgelegt und können nicht frei ausgehandelt werden.
Der Notar übernimmt mehr als die Vertragsbeurkundung
Ein Immobilienkauf ist ein weitreichendes Rechtsgeschäft. Deshalb beschränkt sich die Aufgabe des Notars nicht darauf, dass Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag in seiner Anwesenheit unterschreiben.
Der Notar prüft den Vertrag, erläutert den Beteiligten die rechtlichen Inhalte und sorgt anschließend dafür, dass der vereinbarte Eigentumsübergang ordnungsgemäß vollzogen werden kann. Im Rahmen dieser Abwicklung veranlasst er unter anderem die notwendigen Eintragungen und Änderungen im Grundbuch. Dazu kann beispielsweise die Eintragung einer Auflassungsvormerkung gehören, mit der der Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung abgesichert wird.
Darüber hinaus werden erforderliche Unterlagen eingeholt und Abstimmungen mit Behörden, Banken oder weiteren Beteiligten vorgenommen. Sobald sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, wird schließlich die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch veranlasst. Die Notarkosten decken damit nicht nur den eigentlichen Beurkundungstermin ab, sondern die rechtliche Begleitung und Abwicklung des gesamten Kaufvorgangs.
Wie die Gebühren für Notar und Grundbuch berechnet werden
Die anfallenden Kosten setzen sich üblicherweise aus den Gebühren für die notarielle Tätigkeit sowie den damit verbundenen Auslagen zusammen. Zusätzlich entstehen in der Regel Kosten beim Grundbuchamt.
Wie hoch die Gebühren ausfallen, bestimmt sich nicht nach den Preisen des jeweiligen Notarbüros. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz, kurz GNotKG. Dadurch gelten für vergleichbare notarielle Leistungen bundesweit einheitliche gesetzliche Gebühren. Bei einem Immobilienkauf ist für die Berechnung in der Regel der sogenannte Geschäftswert maßgeblich, der sich üblicherweise am Kaufpreis der Immobilie orientiert.
Der konkrete Gesamtbetrag hängt deshalb insbesondere vom Wert des Objekts und davon ab, welche Leistungen im jeweiligen Immobiliengeschäft erforderlich sind. Wird der Kauf beispielsweise über ein Darlehen finanziert und dafür eine Grundschuld eingetragen, entstehen hierfür zusätzliche Kosten. Auch besondere Entwürfe, Erklärungen oder Beglaubigungen können weitere Gebühren auslösen, deren Höhe ebenfalls gesetzlich geregelt ist.
Welche Kosten Käufer und Verkäufer übernehmen
Bei einem typischen Immobilienverkauf trägt der Käufer üblicherweise den überwiegenden Teil der Notar- und Grundbuchkosten. Dazu gehören insbesondere die Aufwendungen, die mit dem Kaufvertrag und der Übertragung des Eigentums verbunden sind.
Bestimmte Kosten können allerdings der Verkäuferseite zugeordnet werden. Bestehen beispielsweise noch alte Grundschulden oder andere Belastungen, die im Zuge des Verkaufs gelöscht werden müssen, trägt regelmäßig der Verkäufer die daraus entstehenden Kosten der Lastenfreistellung. Wie die Kosten zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden, wird üblicherweise im notariellen Kaufvertrag festgehalten.
Für Kaufinteressenten gehören Notar- und Grundbuchkosten damit ebenso in die Finanzierungsplanung wie die Grunderwerbsteuer, eine gegebenenfalls anfallende Maklerprovision und weitere Kaufnebenkosten. Einen für jeden Immobilienkauf gleichermaßen geltenden Gesamtbetrag gibt es jedoch nicht. Kaufpreis, Finanzierung, notwendige Grundschuldeintragungen und der konkrete Umfang der notariellen Tätigkeiten beeinflussen die endgültige Summe. Verhandelbar sind die gesetzlichen Gebühren dagegen nicht.
Rechtssicherheit als wichtiger Bestandteil des Immobilienkaufs
Notarkosten erscheinen zunächst als zusätzlicher finanzieller Aufwand. Ihnen steht jedoch eine wichtige Funktion gegenüber: Sie tragen dazu bei, eines der größten Rechtsgeschäfte im Leben vieler Menschen sicher und ordnungsgemäß abzuwickeln.
Notarinnen und Notare sind zur Neutralität beziehungsweise Unparteilichkeit verpflichtet. Sie begleiten beide Vertragsparteien und achten darauf, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Immobilienverkauf erfüllt sind. Dadurch lassen sich beispielsweise missverständliche Vertragsregelungen, formale Fehler oder Schwierigkeiten bei der späteren Eigentumsübertragung vermeiden.
Gerade weil beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung meist hohe finanzielle Werte auf dem Spiel stehen, ist diese rechtliche Absicherung von erheblicher Bedeutung.
Kaufnebenkosten am besten frühzeitig einplanen
Wer bereits vor dem Immobilienkauf weiß, welche zusätzlichen Kosten neben dem eigentlichen Kaufpreis entstehen können, kann die Finanzierung realistischer aufstellen. Ein erfahrener Immobilienmakler mit Kenntnis des regionalen Marktes kann dabei eine erste Orientierung geben und aufzeigen, welche typischen Nebenkosten bei einem Kauf oder Verkauf berücksichtigt werden sollten.
Für eine genaue Berechnung der Notarkosten ist jedoch der Notar der richtige Ansprechpartner. Anhand des jeweiligen Geschäftswerts und der konkret erforderlichen Leistungen kann er einschätzen, welche gesetzlichen Gebühren im individuellen Fall voraussichtlich entstehen.
Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen und die anfallenden Nebenkosten besser einschätzen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir begleiten Sie kompetent durch Ihr Immobilienvorhaben.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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