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Vom Kaufvertrag bis zum Schlüssel: So läuft der Immobilienkauf beim Notar ab

Vom Kaufvertrag bis zum Schlüssel: So läuft der Immobilienkauf beim Notar ab

23. September 2026
Eine Person unterzeichnet bei einem Notartermin einen Kaufvertrag. Auf dem Tisch liegen der Vertrag, ein Stempel und ein Schlüsselbund; gegenüber sitzt eine weitere Person.

Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen eine der größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Besonders beim ersten Immobilienkauf können Kaufvertragsentwurf, Notartermin und Grundbucheintragung zunächst kompliziert wirken. Wer den Ablauf kennt und wichtige Unterlagen frühzeitig prüft, kann dem Termin jedoch deutlich entspannter entgegensehen. Wir erklären, was Käufer vor der Beurkundung beachten sollten, was beim Notar passiert und welche Schritte anschließend bis zur Schlüsselübergabe folgen.

 

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Vor der Unterschrift: Den Vertragsentwurf sorgfältig kontrollieren

 

Bevor der Kaufvertrag notariell beurkundet wird, erhalten die Vertragsparteien in der Regel einen Entwurf. Käufer sollten sich ausreichend Zeit nehmen, diesen genau zu lesen und offene Fragen rechtzeitig zu klären. Schließlich werden mit der Unterschrift weitreichende Verpflichtungen eingegangen.

 

Besondere Aufmerksamkeit verdienen unter anderem der vereinbarte Kaufpreis, die genaue Beschreibung der Immobilie, der Übergabezeitpunkt sowie Regelungen zu bekannten Mängeln oder mitverkauftem Inventar. Auch Angaben zu bestehenden Belastungen im Grundbuch und deren Löschung sollten verständlich geregelt sein.

 

Unklarheiten sollten nicht bis zum Beurkundungstermin aufgeschoben werden. Der Notar ist neutral und erläutert die rechtliche Bedeutung der Vertragsbestimmungen. Eine individuelle wirtschaftliche oder bauliche Prüfung der Immobilie gehört jedoch nicht zu seinen Aufgaben. Käufer sollten deshalb sicherstellen, dass Finanzierung, Objektunterlagen und persönliche Voraussetzungen bereits vor der Unterzeichnung geprüft wurden.

 

Beim Notar: So läuft die Beurkundung des Kaufvertrags ab

 

Beim Notartermin wird der Kaufvertrag vollständig vorgelesen. Dabei können Käufer jederzeit nachfragen, wenn Formulierungen unklar sind oder Erläuterungsbedarf besteht. Der Notar erklärt die wesentlichen rechtlichen Folgen und stellt sicher, dass beide Vertragsparteien den Inhalt verstehen.

 

Anschließend unterzeichnen Käufer und Verkäufer die Urkunde. Damit ist der Kaufvertrag verbindlich geschlossen. Der Kaufpreis wird allerdings üblicherweise nicht unmittelbar beim Notartermin gezahlt. Zunächst müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Eigentumsübergang rechtlich abgesichert erfolgen kann.

 

Nach der Beurkundung: Die nächsten Schritte bis zur Übergabe

 

Nach dem Termin kümmert sich der Notar um die erforderliche Abwicklung. Dazu gehört beispielsweise die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie schützt den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung.

 

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, informiert der Notar über die Kaufpreisfälligkeit. Nach Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung der weiteren vertraglichen Bedingungen kann die Übergabe stattfinden. Dabei werden üblicherweise Schlüssel übergeben und wichtige Zählerstände dokumentiert. Die endgültige Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch erfolgt anschließend.

 

Sie wünschen sich Unterstützung vom Kaufvertragsentwurf bis zur Immobilienübergabe? Wir begleiten Sie durch den Kaufprozess und stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihre Immobilie zuverlässig zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Gespräch.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT

 

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