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Erbe zu Lebzeiten regeln: Immobilie verschenken?

Erbe zu Lebzeiten regeln: Immobilie verschenken?

4. Februar 2026
Ein Modell eines Hauses steht in braunem Papier verpackt und mit Schnur zusammengebunden auf einem weißen Tisch vor einem dunklen Hintergrund | Immobilie erben

Haben Sie sich schon mal Gedanken über die Vererbung Ihrer Immobilie gemacht? Können sich Ihre Erben die Erbschaftssteuer leisten oder werden sie die Immobilie vielleicht verkaufen müssen? Besteht die Gefahr eines Streits unter Ihren Erben? Um eine Lösung in Ihrem Sinne zu finden, ist es ratsam, das Immobilienerbe frühzeitig zu regeln, beispielsweise durch eine Schenkung.

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Symbolbild zum Thema Erbschaft: Gerichtshammer, versiegelte Dokumente und Brief auf einem Holztisch – steht für rechtliche und organisatorische Fragen rund um eine geerbte Immobilie.

 

Die Regelung des Erbes zu Lebzeiten bietet verschiedene Vorteile und ermöglicht es Ihnen, den Nachlass Ihren Vorstellungen entsprechend zu organisieren und potenzielle Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

Die Schenkung

Bei der Schenkung überträgt der Eigentümer die Immobilie zu Lebzeiten auf einen oder mehrere Erben. So kann der Übertragungsprozess vereinfacht werden, da die Immobilie nicht Teil des eigentlichen Nachlasses wird und somit nicht durch einen langwierigen und kostspieligen Erbschaftsprozess gehen muss.

Die Schenkungssteuer

Bei einer Schenkung einer Immobilie können Steuern anfallen. Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem Wert der Immobilie und dem Freibetrag des Beschenkten. Die Höhe des Freibetrags wiederum richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Die Schenkungssteuersätze sind gestaffelt und erhöhen sich mit steigendem Wert der Schenkung. Die genauen Steuersätze können je nach Bundesland variieren, bewegen sich aber in der Regel zwischen 7 und 30 Prozent. Lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen Steuerexperten in Ihrer Region beraten.

Die Freibeträge

In Deutschland gelten folgende Freibeträge:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkel und Urenkel: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Geschwister: 20.000 Euro
  • Sonstige Erwerber (z.B. Nichtverwandte): 20.000 Euro

Der Wert der Immobilie

Wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist, ermittelt Ihnen ein lokaler Qualitätsmakler. Er ist mit anzuwendenden Verfahren bestens vertraut und berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen am Immobilienmarkt, die den Immobilienwert beeinflussen.

Als Schenkender absichern

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Regelung des Immobilienerbes zu Lebzeiten auch einige Herausforderungen mit sich bringen kann. Als Schenkender sollten Sie sich absichern, beispielsweise indem Sie sich ein Rückforderungsrecht vertraglich festhalten lassen, damit Sie die Immobilie zurückbekommen können, wenn Ihr Beschenkter in die Insolvenz gerät und gezwungen sein könnte, die Immobilie zu verkaufen. Darüber hinaus können Sie weitere Bedingungen stellen:

  • Wohnrecht
  • Nießbrauchrecht
  • Verbot von Vermietung, Weiterverkauf, etc.
  • Verpflichtung zur Pflege des Schenkenden (auch zur Absicherung gegen Widerruf vom Staat im Pflegefall)

Darüber hinaus ist es ratsam, professionelle rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um potenzielle Risiken zu vermeiden. Bei allen Fragen rund um die Immobilie ist es ratsam, einen erfahrenen lokalen Immobilienexperten hinzuzuziehen.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erbimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © BrianAJackson/Depositphotos.com

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