Bestellerprinzip bei Wohnimmobilien – Wie sinnvoll ist das für Sie?

Tatsache ist: Ein Immobilienmakler arbeitet für beide Seiten. Aus diesem Grund werden die Maklerkosten in den meisten Regionen in Deutschland geteilt – außer in Ballungsgebieten. Dort zahlt der Käufer 5 %.

Prinzipiell spricht wenig gegen die Aussage: Wer bestellt, der bezahlt.

Das Bestellerprinzip im Immobiliengewerbe hat jedoch zur Folge, dass Sie als möglicher Käufer zusätzlich eine Grunderwerbssteuer auf die Provision zahlen müssen. Außerdem befürchten wir, dass Privatverkäufer höhere Preise ansetzen. Das bedeutet, der ohnehin angespannte Wohnungsmarkt wird sich verschärfen und bezahlbarer Wohnraum für alle rückt in weite Ferne.

Der IVD hat deshalb eine Petition gegen das Bestellerprinzip im Sinne des Verbraucherschutzes ins Leben gerufen. Über 20.000 Stimmen sind zusammengekommen und die Petition wird nun an das Justizministerium weitergegeben.

Was können Sie noch tun? Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten in den Wahlkreisen. Schreiben Sie Briefe, Mails, Faxe und nutzen Sie dazu die Petition in Ihrer Kommunikation.

Folgen Sie einfach dem Link zur Petition.

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